Wappen der Gemeinde Lohmen in Sachsen

Gemeinde Lohmen mit dem Basteigebiet

  • Blick auf Lohmen
  • Koordinatenstein
  • Bastei
Gemeinde Tourismus Service

Termin: 22.03.2025

Neues aus dem Einwohnermeldeamt

Urlaubszeit ist Reisezeit – Ausweise und Pässe rechtzeitig beantragen

Der Sommer steht vor der Tür und damit auch die Urlaubs- und Reisezeit. Um den Stresspegel bei der Vorbereitung so gering wie möglich zu halten, lohnt ein Blick in die eigenen Reisedokumente.

Grundsätzlich gilt, dass jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, beim Überschreiten der Staatsgrenze – egal ob mit oder ohne Grenzkontrolle – im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein muss.

Dabei liegt es in der eigenen Verantwortung, sich rechtzeitig darüber zu informieren, welches Dokument für die Einreise in das jeweilige Land notwendig ist und welche Gültigkeitsdauer dafür gefordert wird.

Unter der Adresse  www.auswaertiges-amt.de  gibt es die Möglichkeit, umfangreiche Reiseinformationen zu jedem Land einzuholen.

Für die Beantragung der Dokumente im Einwohnermeldeamt vereinbaren Sie bitte im Vorab telefonisch (03501/581029) oder per E-Mail (meldeamt@lohmen-sachsen.de) einen Termin.

Ansprechpartnerin ist Frau Bianka Großmann.

 

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Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen – Neue Regelungen für Passbilder ab 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 werden die Passbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt. Wo bekommen Sie digitale Passbilder?

Sie können zu einem zertifizierten Fotografen gehen und ein Passbild aufnehmen lassen, welches über eine sichere Verbindung direkt an das Einwohnermeldeamt

übermittelt wird.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, ab dem 01.05.2025 Ihre Passbilder hier beim Einwohnermeldeamt aufzunehmen. Die Kosten für ein digitales Passbild betragen 6,00 Euro.

 

Wichtiger Hinweis:

Bei gleichzeitiger Beantragung eines Personalausweises und eines Reisepasses wird die Gebühr für das Passbild zwei Mal berechnet, auch wenn das gleiche Bild genutzt wird.

Dies ist eine verbindliche Regelung der Bundesdruckerei und ist von der Gemeinde nicht beeinflussbar. Das Einwohnermeldeamt hat keine Möglichkeit, diese Regelung zu umgehen.

Diese Neuregelung wird zum 1. Mai 2025 bundesweit umgesetzt. hier nachlesen...

 

 



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